Das EU-Programm „Fit for 55“ will das EU-Klimaziel einer Treibhausgas-Reduktion von 55 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 erreichen. Bis 2050 soll praktisch gar kein CO2 mehr ausgestoßen werden. Dabei rückt vor allem die E-Mobilität samt ihrer Ladeinfrastruktur in den Fokus. Gefordert sind die Verteilnetze, denn dort wird derart „getankt“.
von Redaktion
Die Pläne sind ambitioniert. In allen EU-Mitgliedsländern soll es bis 2025 auf Hauptstrecken für Autos und Lastwagen alle 60 Kilometer Stromzapfstellen und alle 150 Kilometer Wasserstoff-Tankstellen geben. Bis 2030 sollen europaweit laut EU-Kommission so 3,5 Millionen Ladestellen entstehen, bis 2050 dann 16,3 Millionen. Das kommt nicht von ungefähr. Denn die letzten Jahre haben gezeigt, dass der Ausbau von (halb-)öffentlicher Ladeinfrastruktur ein wichtiger Faktor zur Akzeptanzsteigerung der E-Mobilität auf Kundenseite ist.
Der bundesdeutsche Masterplan Ladeinfrastruktur, der schon im November 2019 beschlossen wurde, enthält bereits Maßnahmen für den zügigen Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur hierzulande für bis zu zehn Millionen E-Fahrzeuge bis 2030. Konkret geht es dort um gezielte Förderungen, verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen und eine aktive Koordination zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Industrie.
Neben der entsprechenden Stromerzeugung und seiner Verteilung in einem ausgebauten Übertragungsnetz kommt der passenden Ladeinfrastruktur insbesondere in den Verteilnetzen, also in den Niederspannungsnetzen wie sie zum Beispiel ED Netze betreibt, eine besondere Bedeutung zu. Denn gefragt sind nicht nur (halb-)öffentliche Ladestationen, sondern auch die Möglichkeit für das „schnelle Laden“ vor der eigenen Haustür, in der heimischen Garage. Für fast zwei Drittel der E-Interessenten ist das nämlich ausschlaggebend für eine Kaufentscheidung.
Mehr Ladepunkte, mehr E-Autos
In der Vergangenheit hatten aber Mieter in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümer rechtlich oft keine Möglichkeit, eine eigene Ladestation an ihrem Stellplatz zu installieren. Ein Hindernis, das noch von der bisherigen Bundesregierung beseitigt wurde. Seit Dezember 2020 ist es dank des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) möglich, Lademöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern unkompliziert einzurichten. Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wird zudem sichergestellt, dass Ladeinfrastruktur problemlos in Neubauten wie auch in renovierten Bestandsgebäuden errichtet werden kann.
Es gilt, die Niederspannungsebene auf diese wachsende Zahl (halb-)öffentlicher wie privater Ladepunkte vorzubereiten. Der Fokus liegt dabei auf der zu erwartenden Menge gleichzeitiger Ladevorgänge: (Verteil)Netzbetreiber müssen perspektivisch „e-mobile“ Ladevorgänge steuern können, um Lasten dynamisch an die Netzkapazität anzupassen. Einmal mehr sind also „intelligente“ Stromnetze gefragt, deren vernetzte Akteure und smart ausgewertete Daten die Basis eines vorausschauenden Last- bzw. Engpassmanagements sind.
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