Zählen, was zählt: Wie Strom gemessen und abgerechnet wird

Einmal im Jahr kommt der Moment der Wahrheit: Dann zeigt sich, wie viel Strom wir innerhalb eines Jahres verbraucht haben. Dass dieser Verbrauch auf die Kilowattstunde genau erfasst werden kann, ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines klar geregelten Messstellenbetriebs. Hier stehen in der Regel Verteilnetzbetreiber wie naturenergie netze in der Pflicht. Dafür erhalten sie Teile des Strompreises als Gegenleistung. Welche technischen und rechtlichen Grundlagen dahinterstehen, zeigen wir in diesem Beitrag. 

Von Patrick Torma

Um zu verstehen, wie Strom gemessen und abgerechnet werden, müssen wir zunächst die Verantwortlichkeiten entflechten: Strom liefert Ihr Energieversorger. Mit ihm gehen Sie einen Vertrag ein. Er beschafft den Strom. Außerdem kümmert er sich um den Tarif und die Abschläge, die Sie zahlen.  

Wie der Strom technisch zu Ihnen ins Haus gelangt, ist dagegen Sache der Verteilnetzbetreiber. Sie unterhalten, warten und erweitern das Stromnetz in einer Region. Damit sie Leitungen verlegen und Anlagen betreiben dürfen, schließen sie mit den jeweiligen Kommunen sogenannte Konzessionsverträge. Diese gelten für einen begrenzten Zeitraum und regeln, dass öffentliche Wege und Flächen für das Stromnetz genutzt werden dürfen. 

Wenn Sie Ihre Jahresabrechnung im Briefkasten vorfinden, stammt diese von Ihrem Energieversorger. Sie kommt einem Kassensturz gleich: Ihre gezahlten Abschläge werden mit dem tatsächlich verbrauchten Strom verrechnet. Haben Sie Strom eingespart, etwa weil Sie sich neue, effizientere Haushaltsgeräte zugelegt haben, dürfen Sie sich über eine Gutschrift freuen. Haben Sie mehr verbraucht, weil Sie beispielsweise verstärkt im Home Office arbeiten, fällt die Jahresabrechnung für Sie höher aus.    

An dieser Stelle ein kleiner Spoiler: Diese Logik wird sich in den kommenden Jahren zunehmend öffnen.  

Messstellenbetreiber: verantwortlich für korrekte Messung Ihres Stroms  

Doch woher weiß Ihr Energieversorger eigentlich, wie viel Strom Sie verbraucht haben? Womöglich geht Ihnen ein Teil der Antwort durch den Kopf: „Na, weil ich einmal im Jahr meinen Zählerstand übermittle!“ 

Wie das bei Ihnen konkret abläuft, wissen Sie selbst am besten. In der Praxis gibt es verschiedene Wege: Mal liegt eine Ablesekarte des Stromanbieters im Briefkasten. Mal lassen sich die Zählerstände online, per Mail oder über ein Kundenportal melden. In einigen Fällen kommt eine Ableserin oder ein Ableser des Messstellenbetreibers vorbei, der die Zählerstände wiederum an den Stromversorger übermittelt.  

Moment, Messstellenbetreiber – wer ist das schon wieder?  

Kurz gesagt: In den meisten Fällen ist der Messstellenbetreiber identisch mit dem Verteilnetzbetreiber, der auch für das örtliche Stromnetz zuständig ist. Das kann aber auch ein anderes Unternehmen sein, das entweder vom Verteilnetzbetreiber oder voAnschlussnutzer beauftragt wird. Wenn Sie hierzu mehr wissen möchten, dann ist der nächste Infokasten für Sie gedacht.  

Grundzuständige und wettbewerbliche Messstellenbetreiber 

Dass in aller Regel die örtlichen Netzbetreiber für den Einbau, Betrieb und die Wartung von Stromzählern verantwortlich sind, ist historisch gewachsen. Man spricht hierbei vom grundzuständigen Messstellenbetreiber.  

Wer noch einen analogen Ferraris-Zähler vorfindet, kann in der Regel davon ausgehen, dass dieser vom Verteilnetzbetreiber verantwortet wird. Bei modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen ist es möglich, dass der Verteilnetzbetreiber diese Grundzuständigkeit an ein anderes Unternehmen überträgt. 

Unabhängig von der Zählertechnik können Anschlussnutzereinen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen. Das sind meist Elektrodienstleister, die auf intelligente Messsysteme spezialisiert sind oder auch komplette Smart Home-Pakete anbieten. Anders als die grundzuständigen Messstellenbetreiber sind sie nicht an gesetzliche Preisobergrenzen gebunden – wohl aber an die gesetzlichen Vorgaben und den Verbraucherschutz; zuständig sind sie dann auch, solange dort (noch) ein Ferrariszähler hängt. 

Grundzuständigkeit und Wettbewerb sind im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt – ebenso wie die weiteren in diesem Beitrag genannten Rechte, Pflichten und Fristen. Das Gesetz wurde 2016 erlassen und 2023 umfassend novelliert, um die Digitalisierung des Messwesens voranzutreiben. 

Unabhängig davon, wer genau Ihren Zählerstand abliest: Sämtliche Augen richten sich auf ein zentrales Gerät – Ihren Stromzähler. Er misst Ihren Stromverbrauch in Kilowattstunden. Messstellenbetreiber sind für den Einbau, die Wartung und den Betrieb dieser Technik zuständig. Das Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet sie dazu, korrekte Messwerte zu gewährleisten. Denn diese Werte bilden die Grundlage, dass Ihr Energieversorger verlässlich und seriös abrechnen kann.   

Die Messgenauigkeit und andere Anforderungen an die Zähler sind im Mess- und Eichgesetz geregelt, kurz: MessEG. Darin ist zum Beispiel festgelegt, dass Zähler geeicht sein müssen – also geprüft, ob sie auf dem Stand der Technik sind und korrekt messen. Tun sie das, gibt es ein offizielles Siegel: das Eichkennzeichen. Aber nicht für ewig. Diese Prüfung muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Die Eichung dient letztlich Ihrem Schutz: Damit Sie auch wirklich nur den Strom bezahlen, den Sie verbrauchen. 

Die Technik: Vom analogen Stromzähler zum intelligenten Messsystem 

Sicher haben Sie es mitbekommen: Die Zählertechnik befindet sich im Wandel. Derzeit sind drei „Evolutionsstufen“ im Umlauf.  

Die älteste Variante ist der analoge Stromzähler, den viele noch kennen. Das ist der markante schwarze Kasten mit einem oder zwei Zählerwerken (bei einem Doppeltarif) sowie einer rotierenden Drehschreibe. Diese Bauart wird auch Ferraris-Zähler genannt. Namensgeber ist nicht etwa eine italienische Luxusautomarke, sondern der Strompionier Galileo Ferraris. 

Auch wenn Ferraris-Zähler nach wie vor im Einsatz sind, so gelten sie längst als Auslaufmodelle. Seit 2017 werden sie schrittweise ersetzt. Der gesetzliche Stichtag ist der 31. Dezember 2032. Bis dahin müssen sämtliche Ferraris-Zähler mindestens durch sogenannte moderne Messeinrichtungen (abgekürzt: mME) ausgetauscht sein. Sie sind an der digitalen Zählanzeige zu erkennen. 

Moderne Messeinrichtungen machen den Stromverbrauch transparenter: Während analoge Zähler lediglich den Gesamtverbrauch aufsummieren, speichern ihre digitalen Nachfolger die Verbrauchswerte der vergangenen zwei Jahre – tages-, wochen- und monatsweise. So lässt sich besser nachvollziehen, wie sich der eigene Stromverbrauch entwickelt. Um diese Daten einzusehen, benötigen Sie einen PIN, den Sie direkt am Zähler eingeben. (Es gibt aber auch Möglichkeiten, wie Sie bequemer zugreifen können.) 

Der Gang zum Zähler kann entfallen, wenn die moderne Messeinrichtung mit einer Kommunikationseinheit ausgestattet ist. Erst das sogenannte Smart-Meter-Gateway macht aus einem digitalen Stromzähler ein intelligentes Messsystem (iMSys). Diese Kombination bildet derzeit die höchste Entwicklungsstufe der Zählertechnik.  

Die Bedeutung intelligenter Messsysteme für das Stromnetz von morgen 

Und das nicht nur, weil sie das Stromzählen bequemer machen. Intelligente Messsysteme gelten vielmehr als ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Energiewende. Mittelfristig geht es darum, besser vorherzusehen, wann und wo im Netz hohe Stromlasten entstehen. Die langfristige Vision ist ein Stromnetz, das „mitdenkt“: eines, das Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen kann, Engpässe frühzeitig erkennt und Stromflüsse nachhaltig steuert. 

Weil intelligente Messsysteme eine wichtige Rolle für den Umbau des Stromnetzes spielen, sind sie für bestimmte Stromnutzer gesetzlich verpflichtend. So sieht der Gesetzgeber beispielsweise einen Einbau vor, wenn Sie in Ihrem Haushalt jährlich mehr als 6.000 Kilowattstunden verbrauchen. Oder wenn Sie eine PV-Anlage auf dem Dach oder sonstige steuerbare Geräte betreiben, die das Netz besonders beeinflussen. Seit dem 1. Januar 2025 haben aber auch alle anderen Stromkundinnen und -kunden das Recht, auf eigenen Wunsch ein iMSys einbauen zu lassen.  

Denn auf Verbraucherebene können intelligente Messsysteme schon heute dabei helfen, Stromverbräuche besser zu verstehen und gezielt zu optimieren. Etwa durch die smarte Vernetzung von Geräten, die über ein Home Energy Management System automatisch gesteuert werden.  

Auch dynamische Tarife lassen sich so nutzen: Bei einem solchen Tarif orientiert sich der Strompreis an den Handelskursen der Strombörse. Mal ist er teurer, mal günstiger. Ein smartes Zuhause mit vielen vernetzten Geräten kann seinen Verbrauch daran anpassen, um Stromkosten zu sparen. Ein iMSys ist die technische „Teilnahmevoraussetzung“ an einem echten, dynamischen Tarif. 

Messstellen- und Netzbetrieb sind Teil der Stromrechnung  

Strom zu messen, ihn aber vor allem zu verteilen und die notwendige Infrastruktur – das Stromnetz – nicht nur zu erhalten, sondern auch zu pflegen und auszubauen, verursacht Kosten. Dafür erhalten Verteilnetzbetreiber einen Teil des Geldes, das wir für unseren Strom bezahlen.  

Der dazugehörige Posten auf der Rechnung ist das Netzentgelt (oder auch Nutzungsentgelt). Wobei der Betrieb des Stromzählers, je nachdem wie ausführlich Ihr Versorger die Jahresabrechnung aufschlüsselt, auch eigens als „Entgelt für Messung und Messstellenbetrieb“ ausgewiesen wird.   

Wie sich Netzentgelte zusammensetzen, ist im Detail recht komplex. Unter anderem wird zwischen Übertragungs- und Verteilnetzentgelten unterschieden. Auch gibt es regionale Abweichungen.  Grob lässt sich jedoch sagen, dass das Netzentgelt etwa 26 bis 28 Prozent (Stand Anfang 2026) des Strompreises ausmacht. Diese Gebühren werden über eine Erlösobergrenze gedeckelt. Sie gibt vor, wie viel ein Netzbetreiber verdienen darf.  

„Einfach so“ festlegen können Netzbetreiber das Netzentgelt also nicht. Außerdem werden sie über eine sogenannte Anreizregulierung motiviert, effizienter zu arbeiten und die Kosten für ihren Netzbetrieb langfristig zu senken. Wer das nicht schafft, muss damit rechnen, dass er künftig weniger einnehmen darf. Mit der Bundesnetzagentur gibt es eine behördliche „Aufpasserin“, die darauf achtet, ob Netzbetreiber sämtliche Vorgaben einhalten.   

Dieser prüfende Blick ist erforderlich, da Stromnetze natürliche Monopole sind. Allerdings haben Netzbetreiber auch ohne regulatorische „Motivationsspritze“ ein eigenes Interesse daran, den Netzbetrieb möglichst effizient zu gestalten. Der Umbau der Verteilnetze folgt dabei den Anforderungen eines sich wandelnden Energiesystems. Ein Wandel, der sich auch in Ihrem Zählerschrank vollzieht und sich letztlich auf Ihrer Stromrechnung widerspiegelt. 

War da nicht einmal … die EEG-Umlage? 

Wenn wir schon mit der „Netz-Brille“ auf die Stromrechnung schauen: Dort war bis 2022 die EEG-Umlage als eigener Posten aufgeführt. Vereinfacht gesagt floss dieses Geld in die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien; als Anreiz für eine schnellere Energiewende. Die Abwicklung erfolgte über die großen Übertragungsnetzbetreiber, die die Förderzahlungen bundesweit koordinierten. Seit 2023 wird diese Förderung aus dem Bundeshaushalt finanziert und taucht entsprechend nicht mehr auf den Stromrechnungen auf. 

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Wichtige Informationen zum Thema „intelligente Messsysteme“ finden Sie auf dieser Seite gebündelt.  

Über den Autor: Patrick Torma

(Foto: CAMILLO WIZ PHOTOGRAPHY, Camillo Lemke)
(Foto: CAMILLO WIZ PHOTOGRAPHY, Camillo Lemke)

Als freier Journalist und Texter spürt Patrick Torma spannenden Geschichten nach – und bringt sie für Leser auf den Punkt. Zu seinen Auftraggebern zählen Medien und Redaktionsbüros, aber auch Unternehmen, die ihrer Zielgruppe einen Mehrwert bieten. Technische und historische Themen begeistern ihn besonders. Da trifft es sich gut, dass die (Strom-)Netzgeschichten im naturenergie netze Blog beides vereinen.

 

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